© hc consulting AG 05.2024

PKV-/GKV-Beiträge im Verhältnis zu RV-Beiträgen und § 204 VVG

 

Hilfe, ich kann meine Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen! Diese Sorge treibt viele Versicherte der privaten Krankenversicherung PKV um. Kunden der gesetzlichen Krankenkassen GKV machen sich komischerweise nicht so viele Sorgen. Beide Systeme kochen mit Wasser und haben sehr ähnliche Probleme mit der Beitragsentwicklung.

Wer etwa seit 20 Jahren in einer PKV versichert ist, der sieht nur die Beitragsentwicklung seiner privaten Krankenversicherung. Zur Orientierung ist es sinnvoll, sich einen Überblick zur Beitragsentwicklung über einen langen Zeitraum in den beiden in Frage kommenden und zur Krankenversicherungspflicht zugelassenen Systemen GKV und PKV zu verschaffen. Setzt man die Kosten- und Beitragsentwicklung der GKV/PKV in Relation zum anderen großen Sozialversicherungsträger in Deutschland, der gesetzlichen Rentenversicherung RV, so entsteht eine zusätzliche Sensibilisierung für die Kostenproblematik im Gesundheitswesen.

1970 lag der Beitragssatz der Rentenversicherung bei 17 %, der Höchstbeitrag machte umgerechnet 156 € aus. Im Jahr 2015 betrug der RV-Beitragssatz fast unverändert 18,7 %, der Höchstbeitrag zur Rentenversicherung kostete aber schon 1.131 €. Die Kosten der Rentenversicherungsbeiträge sind im Betrachtungszeitraum um den Faktor 7 angestiegen.

Im gleichen Zeitraum kletterte der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse von 50 € auf 736 €, der Beitragssatz explodierte von 8,2 % auf 15,5 %. In 2019 beträgt der Höchstbeitrag der GKV stolze 850 €. Die Beiträge der GKV sind im selben Zeitraum um das 15fache angestiegen.

Als Versicherter der privaten Krankenversicherung muss man sich, so groß die Schmerzen auch sein mögen, an einer Beitragssteigerung der GKV mit dem Faktor 15 und am aktuellen Beitragssatz von 850 € orientieren. Laut einer offiziellen Auskunft der Bundesregierung kostet eine private Krankenversicherung durchschnittlich 242 € pro Monat. Hier ist aber der öffentliche Dienst mit günstigen Beihilfetarifen eingerechnet. Wir gehen im Schnitt von einem höheren PKV-Beitrag aus.

PKV-Kunden haben im Gegensatz zu GKV-Versicherten die Möglichkeit, ihren Versicherungsbeitrag gem. § 204 VVG Tarifoptimierung mit Tarifwechsel in ihrem Sinne zu reduzieren. Damit stehen sie im sogenannten PKV-Tarifdschungel und ihrer Versicherung gegenüber. Diese möchte nicht so ohne Weiteres auf Beiträge verzichten. Die hc consulting AG ist Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zu den Möglichkeiten einer Kostensenkung gem. § 204 VVG.

Sozialversicherung 1970 – 2018