Private Krankenversicherung verlassen

Pflichtversicherung in PKV oder GKV

Sie möchten Ihre private Krankenversicherung verlassen. Seit einigen Jahren ist die Krankenversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Menschen geworden. Nur ein Umzug mit dem Hauptwohnsitz im Ausland kann Sie von der Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung befreien.Die Versicherungspflicht erfüllt entweder die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, oder ein zugelassener Tarif einer privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze waren schon immer krankenversicherungspflichtig.

Möchten Sie nun Ihre private Krankenversicherung verlassen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Beim Zustandekommen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitverhältnisses oder wenn Ihr Einkommen als Angestellter unter die Krankenversicherungspflichtgrenze rutscht, können Sie zum Termin des Beginns der Pflichtversicherung Ihre private Krankenversicherung verlassen und müssen nur noch kündigen und eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse über die Pflichtversicherung beifügen. Wichtig ist hierbei, dass nur diese spezielle Bescheinigung hier ausreicht. Die Kopie einer Versicherungskarte oder ein Anmeldeformular bei der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus.

Personen ab dem 55. Lebensjahr

Personen ab dem 55. Lebensjahr ist dieser Weg versperrt. Egal ob Sie Angestellter sind und Ihr Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt oder ob Sie als ehemals Selbständiger in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommen, die gesetzliche Krankenversicherung darf Sie nicht mehr aufnehmen, Sie müssen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Hartz IV und PKV

Sollten Sie staatliche Hilfe wegen zu geringem Einkommen in Anspruch nehmen, entsteht auch keine Pflichtversicherung und auch in diesem Fall müssen Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben. Egal, ob Sie 55 Jahre alt sind oder jünger. Ihre private Krankenversicherung wird dann aber vom Staat bezahlt. Hierbei sollten Sie unbedingt darauf achten, Ihren alten Tarif der PKV nur zu verlassen wenn es wirklich nötig ist, um in einen einfachen Tarif zu wechseln. Wir helfen Ihnen hier kostenlos mit einer PKV-Tarifoptimierung. So können Sie in vielen Fällen weiter normal privat versichert sein, obwohl der Staat Ihnen die vollen Beiträge zahlt. Wenn Sie einmal wegen staatlicher Hilfe und den sich daraus ergebenden Anforderungen an Ihre private Krankenversicherung in einen Basistarif gewechselt haben, ist es anschließend sehr schwer wieder zurück in einen normalen PKV-Tarif zu wechseln.

Wechsel in eine neue PKV

Eine weitere Kündigungsmöglichkeit der PKV ist ein Mal pro Jahr, meistens drei Monate zum Jahresende oder drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres Ihres Vertages. Mit der schriftlichen Kündigung muss eine Bescheinigung eines neuen Versicherungsunternehmens über eine nahtlose Weiterversicherung in einem zugelassenen Tarif vorgelegt werden. Ohne diese Bescheinigung kommt keine Kündigung zustande, Ihr alter Vertrag bleibt bestehen. Grundsätzlich ist von der Kündigung Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung abzuraten. Im Laufe der zurückgelegten Versicherungsjahre haben Sie viele Rechte erworben, welche bei einem Versichererwechsel meist verloren gehen. Besonders sind hier die Altersrückstellungen zu erwähnen. Eine erneute Gesundheitsprüfung, der Verlust alter Tarife, neue Zahnstaffeln oder die Beitragsrückerstattung sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Ebenfalls können Sie Ihre private Krankenversicherung verlassen, wenn Ihr Versicherer Ihre Krankenversicherungsbeiträge erhöht. Diese Erhöhung muss Ihnen rechtzeitig angekündigt werden, die Kündigung kann dann zum Termin der Erhöhung der Beiträge erfolgen. Wieder schriftlich. Wieder ist eine Bescheinigung des neuen Versicherers erforderlich.

Europäische Krankenversicherungen

Einige europäische Krankenversicherungen versuchen im deutschen Krankenversicherungsmarkt Fuß zu fassen und bieten teils gute Produkte an. Die Versicherungsbescheinigungen der europäischen Anbieter werden jedoch oft nicht anerkannt, so dass diese Weiterversicherungsmöglichkeit praktisch nicht in Frage kommt. Wir beraten Sie.

In den meisten Fällen ist es also ratsam in der bestehenden privaten Krankenversicherung zu bleiben. Das ist aber gar nicht so negativ, wie es manchmal vermutet wird. Die privaten Krankenversicherer bieten viele Möglichkeiten der Beitrgasoptimierung, praktisch jedem privat Versichertem kann ein marktgerechtes Umstellungsangebot gemacht werden.

Nur ganz ohne Kranken- und Pflegeversicherung und damit ganz ohne Beitrag geht es nicht.