Jeder selbstständige und jeder angestellte Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Wohnsitz in Deutschland hat neben den normalen PKV-Tarifen auch eine Pflegepflichtversicherung, Tarif PVN (auch: Freiberufler und Rentner). Hier erfolgt für jeden PKV-Kunden zum 01.01.2023 eine deutliche Beitragserhöhung. Nicht betroffen sind im Jahr 2023 die Beamten, der Tarif PVB wurde bereits am 01.07.2021 teurer. Die
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Meistgelesene Artikel PKV-Tarifwechsel Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV und finden das individuell beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
In der privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Recht auf einen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG günstige Ausbildungstarife für Studenten angeboten. In der Regel werden diese Studententarife ab der altersbedingten Umstellung vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag angeboten, erst dann ergibt sich durch den Ausbildungstarif ein günstigerer Beitrag. Am Leistungsanspruch ändert sich trotz der geringeren Beiträge nichts,
In der privaten Krankenversicherung PKV kommt es am 01.01.2023, wie alle Jahre wieder, zu Beitragserhöhungen bzw. zu Beitragsanpassungen. Mit dem Tarif PVN erhalten alle Versicherten eine Beitragserhöhung. Unter anderem sind zusätzlich die folgenden PKV-Tarife von Universa, Barmenia, Allianz und Gothaer betroffen: Universa: PVN, VE-900 K, uni-A 1369, uni-A 155, uni-A 310, uni-A 620, uni-A 80,
In Krisenzeiten merken wir es besonders: Wir scheuen uns davor, weitreichende Entscheidungen zu treffen. Das gilt auch für eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Dabei bleiben die umfangreichen Rechte des Versicherten aus dem Tarifwechselrecht auch nach einer Beitragsoptimierung vollständig bestehen und stehen für den nächsten Tarifwechsel zur
Die private Krankenversicherung (PKV) der AXA führt zum 01.01.2023 eine Beitragserhöhung bzw. eine Beitragsanpassung durch. Die Beihilfe-Tarife für den öffentlichen Dienst der DBV werden zu diesem Datum ebenfalls teilweise angepasst. Zum 01.01.2023 fällt der Corona-Zuschlag in der privaten Pflegepflichtversicherung Tarife PVN, PVB und PVS weg. Diese PKV-Tarife der AXA und der DBV werden zum 01.01.2023
Ist billiger gleich besser? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Versicherte der privaten Krankenversicherung stehen regelmäßig vor einem Dilemma. Man möchte nicht mehr als nötig bezahlen und dennoch, vor allem langfristig betrachtet, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis innerhalb der bestehenden PKV. Niemand möchte für seine PKV mehr bezahlen, als die zur Privaten vergleichbaren GKV-Beiträge kosten würden.
Ein PKV-Tarifwechsel § 204 VVG sollte regelmäßig geprüft werden Sind die PKV-Beiträge von Signal Iduna und Deutscher Ring zu hoch? Was kann der einzelne Versicherte machen? Die private Krankenversicherung Signal Iduna mit der Marke Deutscher Ring garantiert die PKV-Beiträge der folgenden unisex-Tarife bis zum 01.01.2024. Mit anderen Worten: bis zu diesem Zeitpunkt kommt es (bei den unisex-Tarifen) nicht zu PKV-Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen.
Das Thema private Krankenversicherung mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist für viele Versicherte emotional behaftet. Wäre man doch damals besser in der gesetzlichen Krankenkasse GKV geblieben, dann würde man heute kleinere Beiträge zahlen und man wäre der privaten Versicherungswirtschaft nicht schutzlos ausgeliefert. An dieser Stelle möchten wir auf die Lobpreisung unserer Dienstleistung verzichten
Die Gebührenordnung für Ärzte und für Zahnärzte GOÄ/GOZ stellt den Rahmen für privatärztliche Abrechnungen mit den Versicherten der PKV dar und bietet sozusagen eine Bandbreite für Hebesätze und bestimmt so die Höhe der jeweiligen Arztrechnung. Ausgehandelt werden die GOÄ und die GOZ zwischen der PKV, der Bundesärztekammer und der für die Beamten zuständigen Beihilfe, am Ende muss der Gesetzgeber zustimmen. Das