© hc consulting AG 05.2024

Private Pflegepflichtversicherung der PKV im Tarifwechsel § 204 VVG bei Beitragserhöhungen

Neben der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung muss jeder Mensch mit einem Wohnsitz in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung besitzen. Diese Versicherungspflicht kann durch eine private Krankenversicherung (PPV) oder durch eine gesetzliche Krankenkasse (SPV) erfüllt werden. Ist man nicht entsprechend versichert, droht ein Bußgeld. Eine private Krankenversicherung darf maximal 5.000 EURO Selbstbeteiligung beinhalten und muss Versicherungsschutz für einen stationären Krankenhausaufenthalt sowie ambulante Arztrechnungen mit Medikamentenerstattung bieten. In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es kaum Variationsmöglichkeiten beim Versicherungsschutz. Es ist sozusagen herrschende Meinung, dass die private Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang hat. Siehe die sogenannte „Verdeckte Rationierung“ in der GKV.

PKV-Tarifwechsel und Pflegeversicherung

Kunden der PKV können im Gegensatz zu Kunden der GKV, wo es kein Tarifwechselrecht gibt, aus verschiedenen Gründen eine Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel anstreben. Meistens soll der PKV-Tarifwechsel zu einer Beitragsreduzierung führen. Wir finden den richtigen Tarif. In der Pflegepflichtversicherung (meist: Tarif PVN) gibt es zwischen GKV und PKV keine Leistungsunterschiede und für die PKV keinen Anspruch auf einen Tarifwechsel. Allerdings sind die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung seit ihrer Einführung und trotz einer teilweisen Kapitaldeckung in der Regel günstiger als die Beiträge der sozialen Pflegepflichtversicherung. Übrigens fallen auch private Pflegezusatzversicherungen nicht unter das angenehme PKV-Tarifwechselrecht § 204 VVG und können nur durch Kulanz der Versicherer umgestellt werden. Im Zweifel bleibt nur die Kündigung zum nächsten Kündigungstermin.

Im Zeitraum von 2011 bis 2020 sind die Einnahmen und somit die Beiträge der sozialen Pflegeversicherung von 22,1 Milliarden EURO auf 37,6 Milliarden EURO geklettert, also plus 70 %. Der Beitragssatz der SPV wurde seit 2011 schrittweise von 1,95 % auf im Jahr 2020 3,05 % angehoben. Eine private Krankenversicherung berechnet die Beiträge der PPV nicht nach dem Einkommen. Hier sind im Vergleichszeitraum die Beiträge „nur“ um 22 % gestiegen. Eine Kündigung der SPV und der PPV bei einer Beitragserhöhung ist ausgeschlossen.

Subjektiv werden die PKV-Beitragserhöhungen von den Versicherten jedoch als Bedrohung wahrgenommen. Spätestens hier setzt die Beratung eines von der Versicherung unabhängigen PKV-Fachmaklers ein. Die hc consulting AG berät vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber diesen privaten KVs:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

Aus unserer Sicht kommt es bei der PKV-Kundenbetreuung auf die langfristige Perspektive des Beraters an. Nur so kann eine PKV ein Leben lang gut und günstig sein.