Schlagwort-Archive: § 204 VVG

© hc consulting AG 02.2026

DKV Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung 2026 – Tarife, Optionen und bewährter Tarifwechsel

Beitragsanpassungen sind 2026 in der privaten Krankenversicherung (PKV) flächendeckend Thema. Die eigene Auswertung der hc consulting AG geht im Durchschnitt von rund 9 % Mehrbeitrag aus; für etwa zwei Drittel der PKV-Versicherten sind bis zu 18 % möglich – abhängig von Tarif, Alter und Leistungsprofil. hc consulting AG

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PKV Beiträge im Alter: Wie Sie Ihre Kosten intelligent und sicher senken

Die Sorge vor steigenden Beiträgen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter beschäftigt viele Versicherte. Oftmals hören sie Horrorgeschichten von unbezahlbaren Prämien im Rentenalter. Doch diese Angst ist meist unbegründet. Es gibt effektive, gesetzlich verankerte Wege, Ihre PKV Beiträge im Alter stabil zu halten oder sogar deutlich zu senken, ohne dabei auf wertvolle Leistungen verzichten zu müssen.

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Private Pflegepflichtversicherung der PKV im Tarifwechsel § 204 VVG bei Beitragserhöhungen

Neben der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung muss jeder Mensch mit einem Wohnsitz in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung besitzen. Diese Versicherungspflicht kann durch eine private Krankenversicherung (PPV) oder durch eine gesetzliche Krankenkasse (SPV) erfüllt werden. Ist man nicht entsprechend versichert, droht ein Bußgeld. Eine private Krankenversicherung darf maximal 5.000 EURO Selbstbeteiligung beinhalten und muss Versicherungsschutz für

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Sind Unisex-Tarife beim Tarifwechsel § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung doch die bessere Wahl?

Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.

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Ist der Tarifwechsel § 204 VVG in einen unisex-Tarif der PKV sinnvoll?

Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb

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Kommentar zum § 204 VVG PKV-Tarifwechsel

Juristischer Kommentar § 204 VVG Auch wenn der juristische Laie schon alleine dank seiner Lebenserfahrung den Inhalt eines rechtswissenschaftlichen Kommentars zum § 204 VVG (PKV-Tarifwechsel) recht gut versteht, so kann der Nicht-Jurist wahrscheinlich eben nicht alles im Kommentar bzw. im Gesetzestext § 204 VVG mit Sicherheit richtig deuten. Und was nutzt es einem, der 90

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PKV-Tarifoptimierung ist nicht nur der Tarifwechsel § 204 VVG

Die individuelle Gestaltung eines Vertrages der privaten Krankenversicherung nach den persönlichen Bedürfnissen und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten sowie aller Tarifoptionen der bestehenden PKV ist eine Tarif- oder Vertragsoptimierung. Ein PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist nur ein Bestandteil der gesamten Tarifoptimierung. Viele Fragen drängen sich auf.   Sind unnötige Risikozuschläge im Beitrag versteckt oder

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Mit dem Rechtsanwalt zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG?

Die Rechte der Versicherten der privaten Krankenversicherung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel sind klar und eindeutig zu Gunsten der Kunden in § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Gesetze kann man aber nicht, wie etwa ein Kochrezept, einfach lesen und selbst umsetzen. Dafür gibt es aus guten Gründen Juristen bzw. Rechtsanwälte. Nur Rechtsanwälte dürfen eine Rechtsberatung erbringen.

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Kosten der Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG BGH, Az.: I ZR 77/17

    Gebühren bei der Tarifoptimierung sind rechtlich zulässig Was erlaubt ist, muss nicht immer richtig sein Kunden durch PKV-Beratungsgebühren doppelt belastet   Meinung: Der BGH hat in seinem Urteil (I ZR 77/17) vom 28.06.2018 geurteilt: Rein rechtlich gesehen darf ein Versicherungsmakler für die Beratung zur Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in

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Mehrleistung beim PKV-Tarifwechsel § 204 VVG nur mit Gesundheitsprüfung?

Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung

Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.