Schlagwort-Archive: PKV Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung

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Verzicht auf Mehrleistungen beim PKV-Tarifwechsel

Im § 204 des VVG hat der Gesetzgeber genau das geregelt, was die Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) früher bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel vermisst haben: den tatsächlichen Zugang zu allen Tarifen innerhalb einer bestehenden PKV. In der Vergangenheit haben einzelne Versicherungen neue Tarife mit ganz bewusst etwas besseren Versicherungsleistungen als ein Vorgängertarif auf

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Unsere persönliche Beratung: Wie kann ich die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung sofort und langfristig senken?

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung PKV sind in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt um 3,0 % angestiegen (GKV: 3,2 %). Viele PKV-Versicherte liegen über diesem Wert, unsere Kunden liegen im Schnitt darunter bzw. zahlen heute weniger als vor 10 Jahren. Die private Krankenversicherung bietet (im Gegensatz zur GKV) einige Möglichkeiten den Beitrag zu senken.

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Wann ist ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung möglich?

PKV-Tarifwechsel ohne Fristen immer möglich Eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist ohne Fristen immer, also jederzeit möglich. Viele PKV-Kunden verspüren erst bei Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen den Wunsch nach einer Tarifoptimierung mit kleineren Beiträgen und verschenken deshalb jedes Jahr riesige Beträge. Die Frage sollte also nicht lauten,

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Kann man einen Risikozuschlag der privaten Krankenversicherung verhandeln?

Risikozuschläge (auch: RZ) in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind grundsätzlich verhandelbar und lassen sich auch nachträglich reduzieren oder herausnehmen bzw. ganz streichen. Berechnet und kalkuliert werden die Risikozuschläge dabei von der PKV, es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit. Nach § 41 des VVG müssen Risikozuschläge dann überprüft und angemessen herabgesetzt oder herausgenommen werden, wenn die Umstände

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Mehrleistung beim PKV-Tarifwechsel § 204 VVG nur mit Gesundheitsprüfung?

Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung

Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.

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Ein PKV-Tarifwechsel Leitfaden oder Musterbrief ist nicht erforderlich
Die vollumfängliche Beratung ist zu 100 % kostenlos. § 204 VVG ist zu wichtig für eine do-it-yourself Tarifoptimierung