Im § 204 des VVG hat der Gesetzgeber genau das geregelt, was die Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) früher bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel vermisst haben: den tatsächlichen Zugang zu allen Tarifen innerhalb einer bestehenden PKV. In der Vergangenheit haben einzelne Versicherungen neue Tarife mit ganz bewusst etwas besseren Versicherungsleistungen als ein Vorgängertarif auf
Schlagwort-Archive: PKV Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung PKV sind in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt um 3,0 % angestiegen (GKV: 3,2 %). Viele PKV-Versicherte liegen über diesem Wert, unsere Kunden liegen im Schnitt darunter bzw. zahlen heute weniger als vor 10 Jahren. Die private Krankenversicherung bietet (im Gegensatz zur GKV) einige Möglichkeiten den Beitrag zu senken.
PKV-Tarifwechsel ohne Fristen immer möglich Eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist ohne Fristen immer, also jederzeit möglich. Viele PKV-Kunden verspüren erst bei Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen den Wunsch nach einer Tarifoptimierung mit kleineren Beiträgen und verschenken deshalb jedes Jahr riesige Beträge. Die Frage sollte also nicht lauten,
Risikozuschläge (auch: RZ) in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind grundsätzlich verhandelbar und lassen sich auch nachträglich reduzieren oder herausnehmen bzw. ganz streichen. Berechnet und kalkuliert werden die Risikozuschläge dabei von der PKV, es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit. Nach § 41 des VVG müssen Risikozuschläge dann überprüft und angemessen herabgesetzt oder herausgenommen werden, wenn die Umstände
Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung
Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.
Allgemein
Zur kostenlosen Beratung anmelden:
Ein PKV-Tarifwechsel Leitfaden oder Musterbrief ist nicht erforderlich
Die vollumfängliche Beratung ist zu 100 % kostenlos. § 204 VVG ist zu wichtig für eine do-it-yourself Tarifoptimierung


