Niemand möchte eine Gesundheitsprüfung bei einem PKV Tarifwechsel, schon gar nicht als langjährig Versicherter und/oder im fortgeschrittenen Alter. Oft weiß die private Krankenversicherung bereits alles über ihren Versicherungsnehmer, eine Gesundheitsprüfung für einen Tarifwechsel wird als Schikane empfunden. In § 204 VVG Versicherungsvertragsgesetz (PKV-Tarifwechselrecht) hat der Gesetzgeber sich ausdrücklich auf die Seite der Kunden gestellt. So
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PKV-Tarifwechsel Informationen
Im § 204 des VVG hat der Gesetzgeber genau das geregelt, was die Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) früher bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel vermisst haben: den tatsächlichen Zugang zu allen Tarifen innerhalb einer bestehenden PKV. In der Vergangenheit haben einzelne Versicherungen neue Tarife mit ganz bewusst etwas besseren Versicherungsleistungen als ein Vorgängertarif auf
In der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlen Gesunde den gleichen Beitrag wie Kranke. Das gilt auch für langjährig Versicherte im Rahmen einer Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Nur beim ursprünglichen Vertragsbeginn und bei einer sogenannten Höherversicherung mit einem Tarifwechsel kann es zu einer Gesundheitsprüfung kommen. Hier kommt es auf die jeweilige private Krankenversicherung
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung PKV sind in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt um 3,0 % angestiegen (GKV: 3,2 %). Viele PKV-Versicherte liegen über diesem Wert, unsere Kunden liegen im Schnitt darunter bzw. zahlen heute weniger als vor 10 Jahren. Die private Krankenversicherung bietet (im Gegensatz zur GKV) einige Möglichkeiten den Beitrag zu senken.
PKV-Tarifwechsel ohne Fristen immer möglich Eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist ohne Fristen immer, also jederzeit möglich. Viele PKV-Kunden verspüren erst bei Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen den Wunsch nach einer Tarifoptimierung mit kleineren Beiträgen und verschenken deshalb jedes Jahr riesige Beträge. Die Frage sollte also nicht lauten,
Risikozuschläge (auch: RZ) in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind grundsätzlich verhandelbar und lassen sich auch nachträglich reduzieren oder herausnehmen bzw. ganz streichen. Berechnet und kalkuliert werden die Risikozuschläge dabei von der PKV, es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit. Nach § 41 des VVG müssen Risikozuschläge dann überprüft und angemessen herabgesetzt oder herausgenommen werden, wenn die Umstände
In der Vergangenheit haben die meisten privaten Krankenversicherungen bei einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG mit einem vom Versicherten verlangten Verzicht auf die Mehrleistungen im neuen Tarif auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und den neuen Tarif, wie gewünscht, mit einem Leistungsausschluss (LA) policiert. Dieses Vorgehen der Versicherungen war durchaus im Interesse der Kunden. Ziel einer Tarifoptimierung
Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung
Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.
Der PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG geht auch ohne Gesundheitsprüfung Ist die Versicherungsleistung im Zieltarif höher als im alten Tarif, kann die PKV nur für die Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung durchführen. Auch die Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung kann abgewendet werden. Dann ist ein Mehrleistungsausschluss zu vereinbaren. Wir beraten Sie immer zu 100 % kostenlos
Allgemein
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Ein PKV-Tarifwechsel Leitfaden oder Musterbrief ist nicht erforderlich
Die vollumfängliche Beratung ist zu 100 % kostenlos. § 204 VVG ist zu wichtig für eine do-it-yourself Tarifoptimierung