Beitragsentlastungstarife der PKV im Alter

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsentlastungstarife an (auch Zusatzbaustein zur Beitragsreduzierung im Alter oder Beitragssenkungskomponente genannt).

Diese Tarife sind besonders sinnvoll für Arbeitnehmer mit einem PKV-Beitrag unterhalb des Beitrages einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Der Arbeitgeber zahlt dann in der Regel die Hälfte des Beitrages der Altersentlastung. So hat jeder eingezahlte EURO des PKV-Versicherten sofort eine Rendite von 50 % zuzüglich der laufenden Verzinsung. Darüber hinaus sind die Beiträge zu etwa 80 % steuerlich absetzbar. Das wird jährlich von der PKV bescheinigt.

Ebenfalls sinnvoll sind Beitragsentlastungstarife für Selbstständige mit relativ niedrigen Beiträgen in Relation zur GKV. So kann ein Teil der Beitragsersparnis „festgehalten“ werden und steht dann im Rentenalter zur Finanzierung der PKV zur Verfügung.

Bei Kündigung der PKV kann das angesparte Kapital aus dem Beitragsentlastungstarif in der Regel in eine kostenreduzierte Zusatzversicherung umgewandelt werden.

Beitragsentlastungstarife sind nicht zu verwechseln mit den normalen Altersrückstellungen in der PKV. Die normalen Alterungsrückstellungen sind im PKV-Beitrag enthalten und werden zusätzlich mit dem sogenannten gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % gebildet. Dieser wird bis zum 60sten Geburtstag gezahlt und ab dem 65sten Lebensjahr wieder gutgeschrieben. Das Ansparen für das Rentenalter ist ein wesentlicher Unterschied zur GKV. Hier gilt das reine Umlageverfahren, die GKV-Einnahmen werden sofort wieder ausgegeben.

  • Vorteile: Hohe Rendite durch Zuschüsse und steuerliche Absetzbarkeit. Die Beitragsersparnis zur GKV (Höchstsatz in 2017 ca. 800 EURO) wird nicht vollständig verkonsumiert, sondern teilweise zurückgelegt.
  • Nachteile: Die laufende Beitragszahlung und die Verknüpfung des angesammelten Kapitals mit der PKV. Die Leistungen sind wie die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung nicht vererbbar.

Der durch einen PKV-Tarifwechsel frei gewordene Versicherungsbeitrag wird von einem Teil der Versicherten in einen Beitragsentlastungstarif investiert.

PKV-Tarife Beitragsentlastung: