© hc consulting AG 03.2024

Barmenia Private Krankenversicherung Tarifwechsel ohne Kosten

Arbeitnehmer – Selbstständige – Rentner – Beamte

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Barmenia Krankenversicherung AG

Telefon: 0202 438-0
Fax: 0202 438-2846
E-Mail: 
Internet: www.barmenia.de

Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der Barmenia. Wir sind keine Vertreter der Versicherung.

Die Barmenia Versicherungen ist seit Gründung Anfang der 1900er Jahre bis ins Jahr 2020 ein VVaG, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Im Gegensatz zu anderen privaten Krankenversicherungen als Kapitalgesellschaft ist der Versicherte bei der Barmenia kein Kunde, sondern ein Mitglied. Namensgeber der Barmenia ist der Stadtteil Barmen in der nordrhein-westfälischen Stadt Wuppertal. Heute ist die Barmenia ein Allspartenversicherer mit dem Schwerpunkt private Krankenversicherung. Die wird von dem deutschen Krankenversicherer in die Bereiche private Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, private Pflegevorsorge sowie Reisekrankenversicherung aufgeteilt. Heute ist die Barmenia eine Aktiengesellschaft.

Für eine PKV Tarifoptimierung, welche einen PKV Tarifwechsel nach sich zieht, steht den Barmenia-Versicherten die hc consulting AG als ein unabhängiger Versicherungsmakler zur Seite. Wir können unsere Beratungstätigkeit, vom ersten Telefonat bis hin zur Policierung komplett kostenlos anbieten. Das ermöglicht die Barmenia dadurch, dass sie die uns entstehenden Gebühren bezahlt. Damit unterstreicht der Versicherer einmal mehr die Service-Qualität im Interesse seiner Mitglieder. Mit unserer kostenlosen Beratung prüfen wir aus Sicht des Versicherten die verschiedenen Möglichkeiten für einen PKV Tarifwechsel nach dem VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz.

 

Verkaufsoffene Tarife Barmenia:

Kompakt:

Krankentagegeld:

Beitragsreduzierung:

Pflegepflichtversicherung:

Pflegezusatzversicherungen:

Beihilfe:

Beitragsrechner Barmenia

 

Verkaufsgeschlossene Tarife Barmenia:

Kompakt:

Beamte – öffentlicher Dienst Beihilfe/Quotentarife der Bundesländer und des Bundes

Ambulant/Stationär:

Ambulant:

  • VA 01, VA 02, VA 03, VA 04, VA 05, VA 100, VA 70, VA 80
  • VA, VS, VD,

Stationär:

Dental:

Kurkosten:

Krankentagegeld:

Beitragsreduzierung:

Pflegezusatz:

Allgemeine Muster- und Tarifbedingungen:

Basistarif:

Standardtarif:

Notlagentarif NLT:

Die Barmenia Krankenversicherung, allgemein kurz Barmenia genannt, ist die umsatzstärkste Sparte der Barmenia Versicherungen. Anfang der 2010er Jahre hat die Barmenia in dem Wuppertaler Stadtteil Barmen in der Barmenia Allee die neue Hauptverwaltung bezogen. VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherungsgesellschaften, bei der die einzelnen Versicherten Mitglieder und somit Träger des Vereins sind. Im Jahr 2020 wurde die Barmenia eine Aktiengesellschaft.

Diese Rechtsstellung ändert nichts an der Situation, dass auch Versicherungsnehmer regelmäßig deutliche Beitragsanpassung auf ihrem Konto spüren. Die Barmenia ist in derselben Situation wie andere bundesweite private Krankenversicherungen auch. Einerseits steigen die Ansprüche und Vorstellungen der Versicherten, anderseits die Kosten für deren medizinische Versorgung. Private Krankenversicherungen wie die Barmenia erhalten als Unternehmen der freien Wirtschaft keinerlei staatliche Zuschüsse, sie müssen sich selbst finanzieren. Das geschieht zum einen durch die Beiträge der Versicherten, zum anderen durch Erlöse aus Kapitalanlagen. Die haben sich wegen der seit längerem anhaltenden EZB-Niedrigzinspolitik deutlich verringert. In dieser Gemengelage werden Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch regelmäßige Beitragserhöhungen im ein- bis zweistelligen Prozentbereich ausgeglichen. Darüber hinaus wird in vielen Fällen zusätzlich noch der jährliche Selbstbehalt erhöht. War er vor wenigen Jahren noch auf dem vertraglich vereinbarten Niveau von beispielsweise 750 EUR, so ist er mittlerweile auf 1.200 EUR angehoben worden. Dazu ist die Barmenia je nach Tarif berechtigt.

Das langjährige Barmenia-Mitglied muss nach Möglichkeiten und Wegen suchen, um einerseits den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ihn also weitgehend stabil zu halten, und um andererseits den Monatsbeitrag finanzieren zu können. Der Versicherungsbeitrag ist unabhängig von der Einkommensentwicklung. Das spürt der Versicherte spätestens beim Renteneintritt ganz deutlich. Das Monatseinkommen „sackt ab“, während der Barmenia-Beitrag nur einmalig dieser Rentnersituation angepasst wird und anschließend wieder jährlich ansteigt. Der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers ist insofern gedeckelt, als er sich an der Rentenhöhe orientiert. Der vom Gesetzgeber Anfang der 2010er Jahre neugeschaffene Notlagentarif ist ebenfalls keine Dauerlösung. Er reduziert die ärztliche Versorgung, wie das Wort sagt, auf die Notlage im Akut- und im Schmerzfall. Welche Lösung gibt es also für ein Barmenia-Mitglied, das seit Jahrzehnten seinen Beitrag zahlen konnte und im Grunde genommen ja auch mit seinem Versicherer zufrieden ist?

Die Lösung: Kostenloser Tarifwechsel

Dabei liegt die Betonung auf Tarifwechsel und keinesfalls auf Versicherungswechsel. Nicht der Versicherer Barmenia soll gewechselt werden, sondern der aktuell teure, im Zweifelsfall dauerhaft nicht mehr finanzierbare Tarif. Der Wechsel von einer zur anderen privaten Krankenversicherung ist aus mehrerlei Gründen keine Option, wenngleich auf dem Papier ein Rechtsanspruch darauf besteht. Nach dem Kontrahierungs-, dem Annahmezwang kann keine private Krankenversicherung den Aufnahmeantrag eines Versicherungsberechtigten ablehnen. Doch die Bedingungen bestimmt der zukünftige Versicherer. Zum Wechsel dorthin gehört eine Gesundheitsprüfung. Die kann Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge zur Folge haben, die es bei der Barmenia nicht gab. Bisher angesammelte Altersrückstellungen zur Beitragssenkung können nicht mitgenommen werden, sondern verbleiben bei der Barmenia. Und die zukünftige Beitragshöhe ist weder bekannt noch kann sie in irgendeiner Weise beeinflusst werden.

§ 204 VVG

Ganz anders und in dem Sinne insgesamt freundlicher gestaltet sich die Situation mit einem Tarifwechsel bei der Barmenia. Der bestehende Vertrag als Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft wird dadurch nicht berührt. Doch der Barmenia-Versicherte ist nach § 204 VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes frei in seiner Tarifwahl. Die Barmenia ist von Gesetzes wegen dazu angehalten und verpflichtet, jederzeit einem Tarifwechsel zuzustimmen. Sie muss ihr Mitglied nicht dazu animieren oder auf mögliche günstigere Tarife hinweisen. Wenn jedoch der Versicherte selbst aktiv wird, dann kann sich die Barmenia dem nicht versperren, und das wird sie auch nicht tun. Der Gesetzgeber hat § 204 VVG klar und deutlich formuliert. „Bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass der einen Antrag auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart. Beim Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen. Der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.“

Damit sind die Voraussetzungen für einen Tarifwechsel klar. Doch den schafft der Barmenia-Versicherte nicht ohne fachliche Unterstützung. Für einen Tarifwechsel kommen im Zweifelsfall mehrere Dutzend offene und geschlossene Barmenia-Tarife infrage. Die kennt der Versicherte nicht, und die kann er auch nicht kennen. Er kann nicht abschätzen, in welchen Bereichen für ihn persönlich Vor- und Nachteile liegen, und wie letztendlich das zukünftige Preis-Leistungs-Verhältnis aussehen kann. Eine Gesundheitsprüfung entfällt bei jedem Tarifwechsel mit gleicher Leistung des Ziel-Tarifs und auch die Barmenia-Altersrückstellungen bleiben erhalten. Von seinem Versicherer kann das Barmenia-Mitglied keine allzu große Hilfe erwarten. Dort hält sich das Interesse in Grenzen, für einen niedrigeren Monatsbeitrag eine höhere Leistung zu erbringen, oder aber deutlich mehr zu tun als der Gesetzgeber verlangt.

Der Versicherte ist gut beraten, sich an einen unabhängigen, freien Versicherungsmakler und Experten zu wenden. Die hc consulting AG. Wir beraten alle Barmenia-Mitglieder rund um ihren Tarifwechsel kostenlos, objektiv und ausschließlich in ihrem persönlichen Interesse. Wie das möglich sein kann, können Sie in „PKV Tarifwechsel Kosten“ näher nachlesen. Ihnen entstehen garantiert keine Kosten, wenn Sie der hc consulting die komplette Abwicklung Ihres Barmenia-Tarifwechsels übertragen. Sobald Ihr Antrag beim Versicherer vorliegt, kommen Sie in den Genuss einer monatlichen Ersparnis im zwei- bis dreistelligen Eurobereich. Davon profitieren Sie auch dann in den nächsten Jahren, wenn der Versicherer die Beiträge weiterhin erhöht und anpasst. Das einmal abgesenkte Beitragsniveau bleibt auch weiterhin niedriger als bisher.

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