© hc consulting AG 03.2024

hc consulting AG arbeitet DSGVO-konform

Am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft. Hiervon sind praktisch alle EU-Bürger betroffen. Fast jeder Deutsche hat in den letzten Wochen eine Mail zum Thema von etwa Google oder facebook erhalten. Die General Data Protection Regulation (GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, in der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen wie die hc consulting AG europaweit einheitlich geregelt werden. Hier wird der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU und Deutschlands und gleichzeitig der freie Datenverkehr gewährleistet.

Die DSGVO ersetzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr aus dem Jahre 1995 und passt sich den Gegebenheiten des Internets im Jahre 2018 an.

Eine Zusammenfassung geben Gola, Jaspers*: „Die DSGVO ändert die Konzeption und weitgehend auch die Detailregelungen des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend. Vielmehr werden vielfach Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 übernommen, die die Grundlage des BDSG bilden. Andererseits gibt es aber auch zahlreiche neue datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Erfüllung allein schon hinsichtlich des immens erhöhten Bußgeldrahmens korrekter Beachtung bedarf.“

Die hc consulting AG hat schon immer diese sechs Grundregeln bei der Datenverarbeitung beachtet:

  • Rechtmäßigkeit, Datenverarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz
  • Zweckbindung nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke
  • Datenminimierung (so wenige Daten wie möglich)
  • Richtigkeit („es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit [unrichtige] personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden“)
  • Speicherbegrenzung (Daten müssen „in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es […] erforderlich ist“)
  • Integrität und Vertraulichkeit („angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten […], einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung“)

Für die hc consulting AG ist die neue EU-Datenschutzverordnung DSGVO kein lästiges und bürokratisches Problem, sondern die Formulierung unseres eigenen Anspruchs an die Qualität der Arbeit als Marktführer in der kostenlosen PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Die Einhaltung der DSGVO erleichtert uns die Arbeit und gibt unseren Kunden Sicherheit.

Diese privaten Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

BDSG

 

* Peter Gola, Andreas Jaspers et.al.: Datenschutzgrundverordnung im Überblick. DATAKONTEXT: München 2016. ISBN 978-3-89577-774-5, S. 22.