© hc consulting AG 03.2024

PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Kommentar:

Der Begriff „PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft“ ist eine Schöpfung von Verkäufern aus der Versicherungsbranche. Der untechnische Begriff „Gesellschaft“ wird von Versicherungsvertretern und Strukturvertrieben ehrfurchtsvoll für Versicherungsunternehmen verwendet. Die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist im Gesetz ganz klar und vor allem verbraucherfreundlich geregelt. Bei einem Tarifwechsel (und der geht nur innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung) bleiben alle Rechte wie zum Beispiel die Altersrückstellungen bestehen und vor allen Dingen entstehen keine neuen Vertriebskosten.

Dieser Umstand gefiel einigen PKV-Verkäufern nicht, und so kam die Idee auf, beim sogenannten PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die Provisionen von den Versicherten zu kassieren. Dabei haben fast alle PKV-Kunden (siehe unten) einen Anspruch auf eine externe und unabhängige Beratung. Die wird nämlich von der Versicherung aus den Verwaltungskosten bezahlt. Warum das kein Widerspruch ist und wie das genau geht, lesen Sie bitte hier.

Weiterhin wurde mit einer Gesetzesänderung die Provisionshaftung bei der Vermittlung von neuen PKVs (sozusagen: außerhalb der Gesellschaft) von einem Jahr auf fünf Jahre angehoben. Damit war für die ungeliebten Verkaufstruppen das Geschäft „außerhalb“ tot und „innerhalb“ musste die fehlenden Einnahmen ersetzen.

Wer heute meint, er könne sich durch die Zahlung hoher Provisionen an Berater zum PKV-Tarifwechsel gegen Gebühr eine besonders gute und unabhängige Beratung erkaufen, der fällt in der Regel auf Provisionsjäger herein. Nicht umsonst wird regelmäßig vom PKV-Verband vor unseriösen Cold-Calls aus der Türkei mit Angeboten zum PKV-Tarifwechsel gewarnt. Gleichzeitig werden im Internet Adressen (Leads) von PKV-Kunden für Verkäufer kostenpflichtiger Angebote heiß gehandelt.

Mit den laufenden Versicherungsbeiträgen bezahlt der Versicherte auch die Verwaltungskosten seines Vertrages. Nur wenn es PKV-Nettotarife ohne Verwaltungskosten geben würde, hätte die kostenpflichtige Beratung vielleicht eine Berechtigung. Denn dann würde sich der Versicherte die Verwaltungskosten sparen und er hätte von Anfang an schon kleinere PKV-Beiträge. Solche Tarife gibt es aber nicht.

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