Kategorie-Archive: PKV-Tarifwechsel News

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PKV-Beitragserhöhung UKV und Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK 01.2022 und 05.2022

Die Union private Krankenversicherung UKV und die Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK gehören durch den Eigentümer Versicherungskammer Bayern zusammen und führen zum 01.01.2022 und zum 01.05.2022 eine Beitragsanpassung bzw. eine Beitragserhöhung durch. Von einer Beitragsanpassung (BAP) spricht man, wenn die Beiträge den Ausgaben entsprechend angepasst werden, es kann also zu Beitragssenkungen und Beitragserhöhungen kommen. Da die Beiträge

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Was kann ich eigentlich von einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung erwarten?

Ob das Ergebnis einer Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG die persönlichen Erwartungen erfüllt oder auch nicht, hängt in erster Linie von den individuellen Vorstellungen ab. In jedem Fall liegen am Ende einer Analyse zur Situation in der eigenen privaten Krankenversicherung alle tariflichen und rechtlichen Optionen auf dem Tisch. Zusätzlich werden diese Möglichkeiten

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Kostenlose Beratung private Krankenversicherung

Was bedeutet kostenlose Beratung zur privaten Krankenversicherung? Zuallererst: keine Kündigung der PKV und der Erhalt von erworbenen Rechten. Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen, wir können Ihnen also nicht beim Wechsel von der GKV in die PKV oder beim Wechsel von PKV in PKV helfen. Unsere Beratung ist

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Kann man von PKV zu PKV wechseln?

Meinung: Um es mit Loriot zu sagen: Man kann von PKV zu PKV wechseln, aber es ist sinnlos. Eine private Krankenversicherung kann man nach den ersten zwei bis drei Versicherungsjahren ordentlich einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Meist endet das Versicherungsjahr am 31.12. eines jeden Jahres. Zusätzlich kann die PKV zum Termin einer

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AVB-Änderungen der privaten Krankenversicherung ohne Auswirkung auf PKV-Tarifwechselrecht § 204 VVG

Für fast alle Versicherten der PKV mit einer privaten Krankenvoll-, Zusatz- oder privaten Pflegepflichtversicherung ändern sich zum 01.01.2022 bzw. bereits zum 01.07.2021 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Keine Auswirkung hat die PKV-AVB Änderung auf die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Die Änderungen erfolgen überwiegend aufgrund von diversen Gesetzesänderungen: Verschiedene AVB für die Kranken- und

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PKV-Tarifwechsel § 204 VVG auch für junge Versicherte unter 55 Jahren interessant

Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung sorgen dafür, dass höhere Ausgaben im Gesundheitswesen welche durch das Altern der Versicherten hervorgerufen werden, nicht zu höheren PKV-Beiträgen führen. Diese Kalkulation geht auf, sofern ein PKV-Vertrag lange genug bei einer Versicherung besteht. Immerhin werden gut 35 % des laufenden Beitrages bis zum 60. bzw. 65. Lebensjahr für diesen Zweck beiseitegelegt.

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Niedrigzinsen als Beitragstreiber der privaten Krankenversicherung

Ein wesentlicher Bestandteil der Beiträge einer privaten Krankenversicherung PKV sind die Altersrückstellungen (Alterungsrückstellungen). Diese bestehen nicht nur aus dem im Versicherungsschein einzeln ausgewiesenen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrages, sondern auch aus den klassischen Altersrückstellungen im jeweiligen Tarifbeitrag mit gut 25 % des Beitrages. 36 % aller PKV-Einnahmen fließen in die Altersrückstellungen.

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Beamte und öffentlicher Dienst im PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Fast alle Beamten in Deutschland verfügen über eine private Krankenversicherung. In der Regel zahlt ein Beihilfeträger dem Beihilfeberechtigtem einen von verschiedenen Faktoren bestimmten Beihilfeerstattungssatz. Die sogenannten Restkosten können privat bei einer PKV mit einem Beihilfe-Tarif (Quoten-Tarif) abgesichert werden. Leistungen, die durch die Beihilfe gar nicht abgedeckt sind, können ebenfalls durch die private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen

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DKV Beitragserhöhung 01.04.2023

DKV-Beitragserhöhung 01.04.2023 Die Deutsche Krankenversicherung DKV führt zum 01.04.2023 eine Beitragserhöhung bzw. eine Beitragsanpassung (BAP) durch. Teurer bzw. angepasst werden (tendenziell) unter anderem diese DKV-Tarife: BMUNI, BKEA, BKEHA, BestMed, BM40, BM51, Aktiv, K95, M1, KFB, ET1, MC1, AM0, AB/AN02-03, AB/AN80/90, ZM1, ZM2, ZM3, ZD1, ZD3, GTS43, AH2, AV03, ZV03, AP1, AV02, ZV02, UNI, UNIK, A0,A1,

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Der ökonomische Fußabdruck der privaten Krankenversicherung in Deutschland

Originaltext von: WifOR Institue, Autoren: Haaf, Runschke, Hofmann 1 Ausgangslage und Zielsetzung Die deutsche Gesundheitswirtschaft trug im Jahr 2019 zwölf Prozent zum deutschen Bruttoinlandsprodukt bei. Gleichzeitig arbeitete rund jeder sechste Erwerbstätige in dieser Branche. Die Gesundheitswirtschaft ist damit eine der wichtigsten Branchen der deutschen Volkswirtschaft. Ein maßgeblicher Akteur dieser Branche ist die Private Krankenversicherung (PKV)