Beitragsentlastungstarife der PKV

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherung haben vor allem eine Sorge: Kann ich meine PKV im Alter und als Rentner bezahlen?

Vorab: Die gefühlte Sorge der PKV-Kunden und die Realität zu dieser speziellen Fragestellung klaffen weit auseinander. Eine Statistik bestätigt unsere Erfahrung. Als „Notbremse“ für zu hohe Beiträge im Alter hat der Gesetzgeber den Standardtarif eingeführt. Von den ca. 9 Mio. privat Versicherten sind keine 50.000 Versicherte in dieser preisgünstigen Notlösung untergekommen. Das ist etwas mehr als 0,5 % aller PKV-Versicherten.

Für Angestellte mit einem Arbeitgeberzuschuss zur PKV existiert ein besonderer Tarif, welcher die Sorge vor zu hohen Beiträgen im Rentenalter nachhaltig beseitigt. Allerdings sollte der laufende PKV-Beitrag unter dem doppelten Arbeitgeberzuschuss liegen. Beträgt der Arbeitgeberzuschuss zu PKV und Pflegeversicherung beispielweise 400,- EURO, sollte der gesamte PKV-Beitrag unter 800,- EURO liegen. Das schaffen wir in den meisten Fällen durch unseren kostenlosen PKV-Tarifwechsel.

Sinnvoll für Angestellte innerhalb der bestehenden PKV

Jetzt kommt der Beitragsentlastungstarif ins Spiel. Die Beitragshöhe kann der Versicherte frei wählen und z.B. vom PKV-Beitrag bis zum doppelten Arbeitgeberanteil festlegen. Bleibt der Beitragsentlastungstarif zusammen mit den Beiträgen der PKV in diesem Rahmen, so wird der Beitragsentlastungstarif zu 50 % vom Arbeitgeber bezuschusst. Die Rendite des Arbeitnehmers beträgt somit reale 50 %. Darüber hinaus können die Beiträge zur Beitragsentlastung im Alter von der Steuer abgesetzt werden.

Der Beitragsentlastungstarif ist eine Rentenversicherung innerhalb der bestehenden PKV, die Versicherungsleistung wird dann zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr monatlich bis ans Lebensende gutgeschrieben. Auch wenn zur Zeit praktisch keine Zinsen für das Guthaben aus dem Beitragsentlastungstarif erwirtschaftet werden, so hat der Angestellte die Rendite von 50 % auf das eingezahlte Kapital und den dazu gehörenden Steuervorteil. Sollten die Zinsen steigen, verbessert sich die Rechnung. Verlieren kann man nicht. Steigt der PKV-Beitrag im Laufe der Jahre wieder über den doppelten Arbeitgeberzuschuss, so kann der Beitrag des Beitragsentlastungstarifes sofort angepasst werden.

 

 

 

 

Tarifbezeichnungen Ihrer PKV für Beitragsentlastungstarife: