Welche Tarifwechsel-Vorschläge (204 VVG) kommen mit der Beitragserhöhung?

Mit den Schreiben zur Beitragsanpassung werden vielen Versicherten der privaten Krankenversicherung auch automatisch Vorschläge zum PKV-Tarifwechsel gemacht. Beispiel: alleine bei der DKV, Deutsche Krankenversicherung sind das ca. 265.000 Kunden.

Wie werden diese Tarif-Angebote ausgewählt? Ein Teil der Vorschläge muss wegen gesetzlicher Vorschriften gemacht werden, der wichtigere Teil der Angebote kann von der PKV frei ausgewählt werden.

Zur Pflicht gehören der Basistarif, der Standardtarif und der meistverkaufte Tarif der jeweiligen Versicherung. Der Standardtarif ist gegebenenfalls in der Zukunft wichtig, heute sind von 8,8 Mio. PKV-Kunden gerade einmal 80.000 Personen im Tarif STN versichert. „Normale“ Tarife mit besseren Leistungen als im Standardtarif sind in aller Regel auch noch preisgünstiger. Der Standardtarif spielt in der Praxis heute keine Rolle. Genau wie der STN bietet der Basistarif eine Beitragsobergrenze auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse, GKV. Da der Basistarif im Gegensatz zum Standardtarif soziale Komponenten enthält, ist der Beitrag des BTN viel zu hoch. Der Basistarif macht nur für Empfänger von Hartz IV und der Grundsicherung Sinn. Diese sind dann kostenlos im PKV-Basistarif versichert. Beim meistverkauften Tarif der jeweiligen PKV handelt es sich zwangsläufig um einen sogenannten Unisex-Tarif. Unisex bedeutet: der Tarif ist geschlechtsunabhängig kalkuliert. Wer in einen Unisex-Tarif wechselt, verliert das Recht auf einen späteren Wechsel in den Standardtarif. Laut herrschender Meinung stellt das Wechselrecht von langjährig in der PKV versicherten Kunden in den Standardtarif ein hohes Gut dar.

Aus diesen Gründen sind die Tarifwechsel-Angebote in den STN, BTN und den meistverkauften Tarif nicht zu gebrauchen und führen bestenfalls zu Verwirrung.

Es bleiben also die von der entsprechenden PKV frei zu wählenden Tarifwechsel-Angebote übrig. Es ist durchaus denkbar, dass bei diesen Vorschlägen der genau richtig und gewünschte Tarif dabei ist. Oft ist das aber nicht der Fall. Warum? Zunächst werden die Vorschläge vom Computer ausgewählt. Auch nach Jahrzehnten Versicherungszeit kennt die Versicherung die Wünsche Ihrer Kunden nicht genau und weiß zum Beispiel auch nicht, welche Selbstbeteiligung (SB) im speziellen Fall sinnvoll ist oder auch nicht. Jede PKV hat ihre eigene Firmenpolitik. Bestimmte Tarif sollen angeboten werden, andere nicht. Teilweise sind die Begründungen für die Tarifauswahl vernünftig, teilweise hat die Tarifauswahl mit eigenen wirtschaftlichen Interessen zu tun. An diese Weisungen sind auch die Mitarbeiter der Versicherung gebunden.

Viele PKV-Versicherte stecken große Energien in die eigene PKV-Tarifwechsel-Recherche und kommen dem individuellen Zieltarif sehr nahe. Der Teufel steckt aber Detail.

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