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PKV-Beitragsanpassung im Standard- und Basistarif 01.07.2018

 

Die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) im brancheneinheitlichen Standard- und Basistarif werden zum 01.07.2018 angepasst, d.h. es kommt zu Beitragserhöhungen. Es handelt sich beim Standardtarif (STN) und beim Basistarif (BTN) um PKV-Verbandstarife. Die Beitragskalkulation wird nicht von den einzelnen Versicherungen, sondern vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) durchgeführt. Aus diesem Grund sind die Beitragsanpassungen bei allen Versicherungen in etwa gleich hoch.

Auch in den Verbandstarifen führt die Kalkulationsverordnung der PKV zu unangenehmen Sprüngen bei den Beiträgen. Eine Beitragserhöhung darf nicht im Gleichschritt mit den steigenden Kosten durchgeführt werden. Erst wenn bestimmte Hürden im Kostenanstieg genommen werden, kann es zu einer Beitragsanpassung kommen. So wurde zum Beispiel der Standardtarif (STN) bei Männern zuletzt im Jahr 2014 teurer. Die Kostensteigerung aus 4 Jahren kommt jetzt auf einen Schlag zum Tragen. Der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung und die niedrigeren Zinsen für die Altersrückstellungen aus diesem Zeitraum werden auf einmal in die neuen Beiträge einkalkuliert. Seit Jahren fordern PKV-Fachleute und der PKV-Verband vergeblich eine Änderung der PKV-Kalkulationsverordnung. Dann könnten die Beiträge, wie in der GKV, jährlich in kleinen Schritten angehoben werden.

Auch nach dieser Beitragserhöhung bleibt der Standardtarif bei geringen Leistungen ein preiswerter Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 306 EURO p.a.. Nach oben ist der Beitrag im Standardtarif wie im Basistarif auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gedeckelt. Für Verheiratete ist der gesamte Beitrag auf 150 % des GKV-Höchstsatzes begrenzt.

Von den 9 Millionen privat Versicherten sind nur etwa 50.000 Kunden im Standardtarif abgesichert. Schon an diesen Zahlen kann man erkennen, dass der STN in der Praxis keine große Rolle spielt. Im Basistarif sind bei ungefähr gleichen Leistungen wie im Standardtarif noch weniger Versicherte untergekommen. Der Basistarif macht nur Sinn für Empfänger von Hartz IV-Leistungen oder der Grundsicherung im Alter. Besteht eine staatlich festgestellte Bedürftigkeit, muss die jeweilige PKV dem Kunden im Basistarif einen Rabatt von 50 % einräumen. Die anderen 50 % zahlt dann der Staat.

Sind Sie im Standardtarif oder im Basistarif ohne staatliche Hilfe versichert, so kann es sein, dass ein Tarif Ihrer PKV mit „normalen“ Versicherungsleistungen genau so teuer wie der Basis- oder der Standardtarif für Sie ist. Dann empfiehlt sich eine Tarifoptimierung mit dem zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel. Marktführer ist die hc consulting AG.

In unserem Blog zum PKV-Tarifwechsel erhalten Sie laufend aktuelle Informationen zum Thema.

MB-Standardtarif

MB-Basistarif

PKV Antrag Basistarif BTN

 

Diese privaten Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa