© hc consulting AG 05.2024

Mehrleistung beim PKV-Tarifwechsel § 204 VVG nur mit Gesundheitsprüfung?

Ist der neue Tarif besser, wird das Risiko geprüft

Alle Tarifoptionen gem. § 204 VVG möglich

Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung

Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden. Je nach privater Krankenversicherung kann man von vorneherein eine Gesundheitsprüfung ablehnen und sofort einen Mehrleistungsausschluss anstreben. Ziel des Tarifwechsels sind meist nicht eventuelle Mehrleistungen, sondern ein geringerer Beitrag. Verschiedene private KVs wollen aber bei einer Mehrleistung immer die Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Warum darf die Versicherung bei § 204 VVG die Gesundheit prüfen?

Eine PKV muss sogar bei einer Mehrleistung durch einen Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung durchführen. Das ist im Interesse eines jeden Kunden. Würden Mehrleistungen ohne Prüfung des Risikos sozusagen verschenkt, müssten die Kosten am Ende von allen Versicherten getragen werden. Daran hat niemand ein Interesse. Kommt ein neues Risiko durch eine Mehrleistung in die Bücher, so ist das wie ein Abschluss einer neuen Versicherung. Private Krankenversicherungen, welche in der Vergangenheit keine ordentliche Gesundheitsprüfung durchgeführt haben, leiden heute unter überdurchschnittlich hohen Beiträgen.

Wird § 204 VVG durch die Risikoprüfung unterwandert?

Nein. Es stehen jedem PKV-Kunden alle Tarife seiner Versicherung offen (Ausnahme nur für Versicherte in unisex-Tarifen oder in Tarifen mit Mitnahmerecht für die Altersrückstellungen). Auch bei einem schlechten Gesundheitsrisiko kann man in jeden Tarif wechseln. Dann erhält man im neuen Tarif die Mehrleistungen allerdings nicht. Das bedeutet nicht, dass eine Versicherungsleistung ganz fehlt. Die Leistung wir dann vom alten Tarif in den neuen mitgenommen (Mehrleistungsausschluss). Viele Versicherte schrecken instinktiv vor der Beantwortung von Gesundheitsfragen zurück. Wir führen Sie durch diesen Prozess, sodass am Ende aus der Gesundheitsprüfung kein Nachteil entsteht.

Welche Auswirkung hat eine Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel?

Ob eine Gesundheitsprüfung anfällt oder nicht, sollte bei der Tarifoptimierung § 204 VVG  (auch: §§ 12,13 KVAV und § 3 VVG-InfoV) zunächst einmal keine Rolle spielen. Am Anfang steht die Tarifauswahl. Die Gesundheitsprüfung kann zur zuschlagfreien Mitversicherung der Mehrleistung, zu einem Risikozuschlag nur für die Mehrleistung oder zu einem beitragsneutralen Mehrleistungsausschluss führen. Bei der Beantwortung der Fragen und der Anleitung durch einen PKV-Profi entstehen keine Fehler. Zusammengefasst kann man sagen, dass das Problem Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel trotz § 204 VVG überbewertet wird. Zu viele PKV-Kunden sind durch bürokratische Hindernisse bei der Tarifoptimierung abgeschreckt und verzichten deshalb auf die ihnen zustehenden geringeren PKV-Beiträge.

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